Rolls-Royce Archives
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From the Rolls-Royce experimental archive: a quarter of a million communications from Rolls-Royce, 1906 to 1960's. Documents from the Sir Henry Royce Memorial Foundation (SHRMF).
Page of German terms and conditions from Maybach-Motorenbau concerning sales and warranty.

Identifier  ExFiles\Box 128\2\  scan0092
Date  5th March 1931 guessed
  
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Maybach-Motorenbau G.m.b.H., Friedrichshafen a.B.

5. Übernahme und Versand: Der Käufer oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat das Recht, die Lieferungsgegenstände vor Ablieferung in der Fabrik zu prüfen.
Verzichtet der Käufer ausdrücklich oder stillschweigend auf die Prüfung, so gilt der Liefergegenstand bei seinem Abgang aus unserem Werk als ordnungsmäßig geliefert und abgenommen. Ein stillschweigender Verzicht auf die Prüfung wird angenommen, wenn der Besteller nach Mitteilung der Fertigstellung die Prüfung nicht innerhalb 10 Tagen vornimmt oder wenn er Versandanweisung erteilt.
Erteilt der Käufer nicht innerhalb 14 Tagen nach Benachrichtigung von der Fertigstellung Versandanweisung, so haben wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Befugnisse freies Verfügungsrecht über die Liefergegenstände und wir sind berechtigt, an deren Stelle binnen angemessener Frist andere Gegenstände der gleichen Gattung zu den Vertragsbedingungen zu liefern; der Käufer ist zu deren Abnahme verpflichtet.
Die Lieferung erfolgt ab Fabrik Friedrichshafen a.{Mr Adams} B. Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, ebenso eventuelle Lagerung. Unstimmigkeiten, welche aus dem Versand herrühren, sind uns unverzüglich, sp{Mr Spinney}ätestens innerhalb 2 Tagen, nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.
Verpackung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit. Transportversicherung führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessen Rechnung nach bestem Ermessen aus. Reparaturen, Teile usw. werden der Einfachheit halber unter Nachnahme versandt.

6. Gewährleistung: Für etwaige geheime Mängel der Lieferung haften wir dem ersten Abnehmer gegenüber, sofern nicht Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Einwilligung von Dritten am Liefergegenstand vorgenommen sind, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 6 Monaten vom Tag der Ablieferung an gerechnet, infolge Material- oder Arbeitsfehler unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, Wartungs- und Bedienungs-Vorschriften, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, und ferner, da{Bernard Day - Chassis Design}ß der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung mitgeteilt und der Anspruch auf unsere Gewährleistung sofort bei der Bestellung von Ersatzteilen und Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der Fabriknummer des Liefergegenstandes und unter Einsendung der schadhaften Stücke erhoben wird. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Kosten des Hin- und Hertransportes, einschl. eventueller Zoll- und Montagekosten sind auch in Gewährleistungsfällen vom Besteller zu bezahlen. Eine nicht von uns genehmigte Demontage oder Reparatur von beanstandeten Teilen durch den Käufer entbindet uns von unserer Ersatzpflicht.
Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und übermäßiger Beanspruchung. Für von uns nicht selbst erzeugte Fertigteile müssen wir die Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten wegen des Mangels zustehenden Ansprüche beschränken.
Während etwaiger Arbeiten an Liefergegenständen außerhalb der Fabrik gelten Monteure als im Dienst des Bestellers stehend, welcher somit auch die Verantwortung für alle etwa entstehenden Schäden an Personen oder Sachen tr{Capt. F. W. Turner - Finance}ägt. Dasselbe gilt sinngemäß für Instrukteure, welche wir zur Ausbildung gegen entsprechende Berechnung zur Verfügung stellen.
Eine Gewähr übernehmen wir nicht für vom Besteller verlangte anormale Ausführung des Liefergegenstandes.
Auf Leistungen, die auf Grund von Gewährleistungsansprüchen bewirkt werden, finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist für beide Teile stets nur Friedrichshafen a.{Mr Adams} B. Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile sind die für Friedrichshafen a.{Mr Adams} B. zuständigen Gerichte.
Allein maßgebend auch für Werk- und Werklieferungsverträge sind die vorliegenden Lieferbedingungen, auch wenn der Auftraggeber sich nicht damit einverstanden erklären oder der Bestellung andere Bedingungen zu Grunde gelegt haben sollte. Änderungen der Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von unserem Stammhaus in Friedrichshafen a.{Mr Adams} B. schriftlich anerkannt sind.

Maybach-Motorenbau
G.{Mr Griffiths - Chief Accountant / Mr Gnapp} m.{Mr Moon / Mr Moore} b. H.{Arthur M. Hanbury - Head Complaints}
  
  


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